«Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen», steht am Anfang der Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die Umsetzung dieser Worte ein. Die UFS berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zur Sozialhilfe. Die UFS ist ein gemeinnütziger Verein und erhält keine staatliche Unterstützung. Die Finanzierung erfolgt über Spenden und Mitgliederbeiträge.
Quelle: Website UFS